Geschäftsbedingungen
Liebe Gäste,
gerne sind wir Ihre Gastgeber und freuen uns darauf, Sie bei uns verwöhnen zu dürfen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vor einer Reservierung folgende „Regeln“ unseres Hauses zu beachten. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen , die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, akzeptieren Sie mit einer Buchung. Hierbei handelt es sich um branchenübliche Verbindlichkeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Marienhöhe GmbH
Geschäftsführer: Ursula Rebentisch
Marienhöhe 1 - 56864 Bad Bertrich
Telefon: 02674 - 931 500 - Telefax: 02674 - 931 551
E-Mail: info@waldhotel-marienhoehe.de - Internet: www.waldhotel-marienhoehe.de
Amtsgericht Koblenz HRB 7313
UST-ID-Nr. DE 167 477 644
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle direkten Reservierungsanfragen und Buchungen per Telefon , E-Mail, Fax als auch für alle indirekten z.B. per Reisebüro, Online-Plattform oder sonstige Dritte.
Reservierungen/Angebote
Nur schriftliche Reservierungen (mit vollständiger Angabe der Adresse) sind verbindlich, das gilt ebenfalls für Ihre Wünsche im Wellnessbereich. Die Zusage von bestimmten Zimmernummern ist nur unter Vorbehalt möglich. Im Wellnessbereich verstehen sich alle Terminzusagen unter Vorbehalt, kurzfristige Buchungen an breitester Stelle. Eine Vergütung von gebuchten Wellness-Anwendungen die nicht in Anspruch genommen werden, ist nicht möglich. Bei Terminverschiebungen auf Wunsch des Gastes, denen aufgrund von organisatorischen Gründen nicht entsprochen werden kann, erfolgt kein Ersatz.Angebote unsererseits sind ebenfalls nur in schriftlicher Form verbindlich.
Gastaufnahmevertrag/Rücktritt
Bei der Reservierung gelten die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Hotel- und Gaststättenverbandes. Der Beherbergungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgesehen von der Regelung der Haftung bei eingebrachten Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Der Beherbergungsvertrag kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden. Die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb gebuchten Zimmers bzw. einer Dienstleistung kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet bei der Übernachtungsvereinbarung 80 % und bei Halbpension 70 % des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Ein Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung oben genannten Preis zu bezahlen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei keiner anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den oben errechneten Betrag zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Reise nicht antreten können oder diese abbrechen müssen. Die Versicherung kann im Reisebüro oder einer Bank abgeschlossen werden. Nur schriftliche Stornierungen sind gültig.
Zahlungen
Für einzelne Reservierungen kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten Preises verlangen. Bietet das Hotel als Reiseveranstalter Pauschalreisen an, können als Vorauskasse lediglich 10 %, max. 256,00 Euro pro Person gefordert werden. Verlangt das Hotel in diesen Fällen eine höhere Vorauskasse, sind die geleisteten Zahlungen gem. §651 K BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein ist nach Zahlungseingang mit der Reservierungsbestätigung zu übersenden. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zu Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr akzeptieren wir folgende Kreditkarten: EC-Karte, VISA, Eurocard und Mastercard.
Haustiere:
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit Anmeldung gestattet.
Kurtaxe:
Die Kurtaxe wird nach dem jeweils gültigen Stand der Staatsbad GmbH berechnet.
Anreise:
Am Anreisetag steht Ihnen das Zimmer ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Abreise:
Am Abreisetag bitten wir das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben.

